Leistungen nach SGB V

Ergotherapie – tätig sein als Weg zur Selbstständigkeit

Wir behandeln Kinder und Erwachsene jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind – auf ärztliche Verordnung, mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechenbar.

Grundlage

Was ist Ergotherapie?

Die Ergotherapie – abgeleitet aus dem Griechischen „ergein“ (handeln, tätig sein) – geht davon aus, dass „tätig sein“ ein menschliches Grundbedürfnis ist und dass gezielt eingesetzte Tätigkeit gesundheitsfördernde und therapeutische Wirkung hat.

Deshalb unterstützt und begleitet Ergotherapie Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von einer Einschränkung bedroht sind und/oder ihre Handlungsfähigkeit erweitern möchten.

Feinmotorische Übung mit therapeutischem Steckspiel
Für wen

Wer wird behandelt?

Kinder und Erwachsene jeden Alters, die vorübergehend oder dauerhaft im selbstständigen Handeln beeinträchtigt sind – etwa durch:

Unfall

Folgen eines Unfalls, die die Beweglichkeit oder Belastbarkeit einschränken.

Psychische oder physische Erkrankung

Krankheitsbilder, die den Alltag und die Handlungsfähigkeit beeinflussen.

Behinderung

Angeborene oder erworbene Behinderungen jeder Ausprägung.

Soziale Schwierigkeiten

Soziale oder entwicklungsbedingte Schwierigkeiten im Lebensumfeld.

Entwicklungsverzögerungen

Körperliche und geistige Entwicklungsverzögerungen bei Kindern.

Ablauf

So sieht die Behandlung aus

Das Ziel der Ergotherapie ist immer das Erreichen, Verbessern oder Erhalten größtmöglicher Selbstständigkeit im alltäglichen Leben – bei der Körperpflege, der Fortbewegung, der Kommunikation, im Haushalt, in Schule, Beruf und Freizeit. Die ergotherapeutische Behandlung umfasst:

  • eine ausführliche Befunderhebung
  • individuelle Behandlung nach einem handlungs- und alltagsorientierten Konzept, bei der verschiedene Behandlungsmethoden eingesetzt werden
  • Beratung zur selbstständigen Umsetzung der Therapieerfolge im Alltag sowie zum Einsatz von Hilfsmitteln
  • Beratung von Angehörigen – Familie, Lehrer, Erzieher und weitere Bezugspersonen

Wer finanziert die Behandlung?

Ergotherapie kommt auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung zum Einsatz und zählt zu den Heilmitteln nach § 124 Abs. 1 SGB V. Kostenträger sind die gesetzliche oder private Krankenversicherung sowie die Berufsgenossenschaften. Die ergotherapeutische Leistung kann aber auch privat bezahlt werden.

Sie haben eine Verordnung?

Dann rufen Sie uns an – wir finden gemeinsam einen Termin, der sich gut in Ihren Alltag einfügt. Einen Überblick über unsere Behandlungsschwerpunkte finden Sie unter Leistungen.

Termin vereinbaren

Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin telefonisch. Sollten wir gerade in einer Behandlung sein, hinterlassen Sie Namen und Telefonnummer auf dem Anrufbeantworter – wir rufen schnellstmöglich zurück.